Urteil des BGH vom 10.07.2007 zu kalkulierten Reparaturkosten über 130% und erfolgter Instandsetzung im Rahmen der 130%-Grenze

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 217/06 Verkündet am: 10 . Juli 2007 Holmes , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 249 Hd Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nach einer (Teil-)Reparatur weiter, … Urteil des BGH vom 10.07.2007 zu kalkulierten Reparaturkosten über 130% und erfolgter Instandsetzung im Rahmen der 130%-Grenze weiterlesen